Qualität
Forschungsüberblick
Hinter jeder Arzneimittelpackung stehen Qualitätsstandards, die beschreiben, wie ein Präparat beschaffen sein muss und wie man das überprüft. Die Sammlung solcher Standards heißt Pharmakopöe oder Arzneibuch; in Russland gilt das Staatliche Arzneibuch der Russischen Föderation (State Pharmacopoeia of the Russian Federation). Hier erfahren Sie kurz, woraus eine Arzneibuch-Monographie besteht und wie man verlässliche Angaben zu Arzneimitteln von zweifelhaften Versprechen im Netz unterscheidet.
Die Qualität eines Arzneimittels wird geprüft, bevor es in die Apotheke kommt. Die Qualität eines Artikels über ein Arzneimittel im Internet müssen Sie dagegen selbst prüfen.
Was eine Arzneibuch-Monographie ist
| Abschnitt | Worum es geht |
|---|---|
| Beschreibung | Wie der Stoff oder die Darreichungsform aussehen muss: Farbe, Erscheinungsbild, äußere Merkmale |
| Identität | Wie man bestätigt, dass das Präparat tatsächlich den angegebenen Stoff enthält |
| Verunreinigungen | Welche Fremdstoffe in welchen Grenzen zulässig sind und wie man sie nachweist |
| Gehaltsbestimmung | Wie man prüft, dass das Präparat so viel Wirkstoff enthält, wie es soll |
| Lagerung | Unter welchen Bedingungen der Stoff oder das Präparat die angegebene Qualität behält |
So prüfen Sie Informationen zu einem Arzneimittel
Auf die Quelle achten
Die offizielle Packungsbeilage, die Website einer Behörde oder einer medizinischen Einrichtung ist verlässlicher als ein Forum, ein Blog oder eine weitergeleitete Messenger-Nachricht.
Fiktives Beispiel: Ein Tipp aus dem Eltern-Chat wird mit dem Beipackzettel aus der Schachtel abgeglichen, bevor man irgendetwas unternimmt.
Das Datum prüfen
Angaben zu Arzneimitteln werden aktualisiert: Es kommen neue Sicherheitsdaten hinzu, Packungsbeilagen ändern sich. Ein Text ohne Datum oder einer, der viele Jahre alt ist, kann veraltet sein.
Herausfinden, wer schreibt
Ist unklar, wer den Text verfasst hat und ob eine medizinische Ausbildung dahintersteht, behandeln Sie ihn wie eine private Meinung.
Den Bezug zum Beipackzettel suchen
Ein seriöser Beitrag über ein Präparat stützt sich auf die offizielle Packungsbeilage und widerspricht ihr nicht. Empfiehlt ein Text etwas, das nicht im Beipackzettel steht, besprechen Sie das mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Fiktives Beispiel: Ein Artikel schlägt vor, zwei Mittel zu kombinieren, obwohl der Beipackzettel kein Wort darüber verliert.
Bei Wunderversprechen skeptisch werden
Das Versprechen, alles auf einmal zu heilen, ohne Nebenwirkungen und ohne Arzt, ist ein Zeichen von Werbung, nicht von verlässlicher Information. Echte Arzneimittel werden so nicht beschrieben.
Warnzeichen in Texten über Arzneimittel
- Versprechen wie „völlig sicher“ und „ohne Gegenanzeigen“
- Der Rat, eine ärztlich verordnete Behandlung zugunsten eines anderen Mittels abzusetzen
- Verweise auf „Studien von Wissenschaftlern“ ohne Titel und Fundstelle
- Geschichten von Wunderheilungen statt Fakten
- Das Angebot, ein Mittel direkt über einen Link im Artikel zu bestellen
- Die Aufforderung, der Ärztin oder dem Arzt nicht zu sagen, was Sie einnehmen
Weiterlesen
- Beipackzettel
Wie man den Beipackzettel Abschnitt für Abschnitt liest, worin sich Darreichungsformen unterscheiden und was „verschreibungspflichtig“ heißt.
- Quellen
Worauf sich der Ratgeber stützt, was er bewusst nicht tut und warum vieles allgemein beschrieben ist.
- Glossar
Begriffe von Packung und Beipackzettel: INN, Handelsname, Darreichungsform, Charge, Gegenanzeigen.
Quellen
- State Pharmacopoeia of the Russian Federation (Staatliches Arzneibuch der Russischen Föderation)
- WHO – International Nonproprietary Names (INN) programme
- Package leaflets / instructions for medical use (Packungsbeilagen)
Die Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung. Regeln für den Umgang mit Arzneimitteln, Kennzeichnungspflichten und das Verfahren zur Meldung von Nebenwirkungen können sich ändern – maßgeblich ist die Packungsbeilage des jeweiligen Arzneimittels, Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke.