Den Beipackzettel lesen
Aus welchen Abschnitten die Packungsbeilage besteht, wo Gegenanzeigen und Lagerbedingungen stehen und warum nur die ärztliche Verordnung und der Beipackzettel selbst die Anwendung festlegen.
Unabhängiger Ratgeber zum sicheren Umgang mit Arzneimitteln. Keine medizinische Einrichtung und keine Apotheke, kein Ersatz für ärztliche oder pharmazeutische Beratung und nicht mit der früheren Website unter dieser Domain verbunden; wir verkaufen und verordnen keine Arzneimittel.
Arzneimittel zu Hause: Wissen ohne Selbstmedikation
Arzneimittel gibt es in fast jedem Haushalt, doch ihre Beipackzettel liest kaum jemand, und die Schachteln liegen jahrelang neben dem Herd oder im Badezimmer. Dieser Ratgeber erklärt, was auf der Packung und in der Packungsbeilage steht, wie man Medikamente lagert, was man beim Zusammenstellen der Hausapotheke mit der Ärztin oder dem Arzt besprechen sollte und was zu tun ist, wenn nach der Einnahme eine unerwartete Reaktion auftritt. Wir empfehlen nicht, was Sie einnehmen sollen: Über die Behandlung entscheidet die Ärztin oder der Arzt, und im Zweifel fragen Sie am besten in der Apotheke.
Die nützlichste Gewohnheit im Umgang mit Arzneimitteln: den Beipackzettel bis zum Ende lesen. Alles andere – Lagerung, Fristen, Fragen an die Ärztin oder den Arzt – baut darauf auf.
Aus welchen Abschnitten die Packungsbeilage besteht, wo Gegenanzeigen und Lagerbedingungen stehen und warum nur die ärztliche Verordnung und der Beipackzettel selbst die Anwendung festlegen.
Was Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen sollten, bevor Sie eine Hausapotheke zusammenstellen, und wie Sie alle paar Monate prüfen, was wirklich darin liegt.
Warum Bad und Herdnähe schlechte Orte sind, wann ein Arzneimittel wirklich in den Kühlschrank gehört und was mit einem abgelaufenen Präparat geschieht.
Wie man eine Nebenwirkung erkennt, wem man sie meldet und wann man sofort den Notruf wählt, statt Zeit mit der Suche im Internet zu verlieren.
Themen nach Gruppen: Beipackzettel und Verpackung, Lagerung, besondere Situationen und Sicherheit. Dazu der Katalog der Beiträge.
Ordnung in der Hausapotheke: Verfallsdaten, Lagerbedingungen, Packungsbeilagen und Schutz vor Kindern.
Wie man den Beipackzettel Abschnitt für Abschnitt liest, worin sich Darreichungsformen unterscheiden und was „verschreibungspflichtig“ heißt.
Was ein Arzneibuch und eine Monographie sind und wie man Angaben zu Arzneimitteln aus dem Netz überprüft.
Fragen an die Ärztin oder den Arzt bei der Verordnung, an die Apotheke und beim Auftreten einer Nebenwirkung.
Begriffe von Packung und Beipackzettel: INN, Handelsname, Darreichungsform, Charge, Gegenanzeigen.
Worauf sich der Ratgeber stützt, was er bewusst nicht tut und warum vieles allgemein beschrieben ist.
Nehmen Sie alle Packungen heraus und suchen Sie auf jeder das Verfallsdatum. Abgelaufene Präparate legen Sie beiseite: Sie sollten nicht mehr eingenommen werden, und wie man damit umgeht, steht weiter unten bei den häufigen Fragen.
Vergleichen Sie, wo jede Schachtel liegt, mit dem, was im Abschnitt zur Aufbewahrung steht. Ist dort kühl oder lichtgeschützt angegeben und die Packung steht auf einer sonnigen Fensterbank, räumen Sie sie um.
Prüfen Sie, ob die Packungsbeilage in ihrer Schachtel liegt. Ohne sie vergisst man leicht, wofür das Präparat verordnet wurde und welche Einschränkungen es hat – eine Packung ohne Beipackzettel zeigen Sie daher besser in der Apotheke.
Die Hausapotheke gehört an einen Ort, den ein Kind weder erreichen noch erklettern kann – in eine verschlossene Schublade oder einen hohen Schrank. Bunte Fläschchen und Schachteln halten Kleinkinder oft für Spielzeug oder Süßigkeiten.
Während die Hausapotheke ausgeräumt ist, notieren Sie alles, was Ihnen unklar ist: wofür ein Präparat verordnet wurde, ob es noch gebraucht wird, was angesichts chronischer Erkrankungen in der Familie zu Hause sein sollte. Mit dieser Liste gehen Sie zum nächsten Termin.
Nein. Wir verkaufen nichts, nehmen keine Bestellungen an und arbeiten nicht mit Apotheken zusammen. Dies ist ein Ratgeber zum Umgang mit Arzneimitteln, die Sie bereits haben oder die Ihnen ärztlich verordnet wurden.
Nein. Wir wählen keine Arzneimittel aus und nennen keine Präparate. Was Sie einnehmen, entscheidet die Ärztin oder der Arzt, die oder der Sie untersucht hat; im Zweifel fragen Sie in der Apotheke, und bei Lebensgefahr wählen Sie den Notruf.
Nur wenn der Beipackzettel oder die Ärztin bzw. der Arzt das ausdrücklich erlaubt. Manche Darreichungsformen haben einen Überzug, der bestimmt, wo und wie schnell der Wirkstoff freigesetzt wird; wird er beschädigt, kann sich die Wirkung verändern.
Gießen Sie sie nicht in den Ausguss und spülen Sie sie nicht in der Toilette hinunter. Wie sie entsorgt werden, ist regional unterschiedlich geregelt: Fragen Sie in der nächsten Apotheke oder bei Ihrer Gemeinde, ob es eine Annahmestelle für abgelaufene Arzneimittel gibt und was zu tun ist, falls nicht.
Früher wurde diese Domain für fremde Werbung genutzt, die mit Medizin nichts zu tun hatte. Der heutige Ratgeber ist damit in keiner Weise verbunden, stellt die alten Seiten nicht wieder her und schaltet keine Werbung.
Der Name Farmakopea geht auf das Wort „Pharmakopöe“ zurück – so heißt das Regelwerk der Qualitätsstandards für Arzneimittel, auf Deutsch auch Arzneibuch. Wir schreiben für Erwachsene, die Arzneimittel zu Hause aufbewahren, sich um Kinder oder ältere Angehörige kümmern und den Beipackzettel verstehen wollen, statt zu raten. Konkrete Angaben stammen aus offiziellen Quellen, und alles, was die Behandlung betrifft, überlassen wir der Ärztin oder dem Arzt.
Wie man den Beipackzettel Abschnitt für Abschnitt liest, worin sich Darreichungsformen unterscheiden und was „verschreibungspflichtig“ heißt.
Ordnung in der Hausapotheke: Verfallsdaten, Lagerbedingungen, Packungsbeilagen und Schutz vor Kindern.
Worauf sich der Ratgeber stützt, was er bewusst nicht tut und warum vieles allgemein beschrieben ist.
Die Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung. Regeln für den Umgang mit Arzneimitteln, Kennzeichnungspflichten und das Verfahren zur Meldung von Nebenwirkungen können sich ändern – maßgeblich ist die Packungsbeilage des jeweiligen Arzneimittels, Einzelheiten klären Sie bitte mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke.